Grundsätzlich können in den Belegen die Angaben zu den Firmendaten des Käufers hinterlegt werden, dies ist aber nicht verpflichtend.
Falls Firmendaten übermittelt werden, sind entsprechend die Regelungen der EU-DSGVO zu beachten.
Grundsätzlich können in den Belegen die Angaben zu den Firmendaten des Käufers hinterlegt werden, dies ist aber nicht verpflichtend.
Falls Firmendaten übermittelt werden, sind entsprechend die Regelungen der EU-DSGVO zu beachten.